Veröffentlicht am: 9. Oktober

AMC Genk, der Betreiber der Motocross-Strecke Horensbergdam in Genk, hat von der Provinzregierung eine neue Genehmigung erhalten. Dylan Elen, Vorsitzender der gemeinnützigen Organisation Limburgse Milieukoepel, hat jedoch angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Die Genehmigung für AMC Genk läuft nächstes Jahr aus. Auf dem Gelände befinden sich auch eine Modellautobahn und eine Kartbahn; letztere erhielt im vergangenen Jahr eine neue Genehmigung und wurde kürzlich verkauft. Nun beantragt AMC Genk eine neue Genehmigung für die Hauptstrecke (im Freien), eine Indoor-Strecke und eine Teststrecke mit einer Gesamtfläche von fast 11 Hektar.

Die Provinz hat für diese Dauergenehmigung strenge Auflagen festgelegt. So muss beispielsweise jedes Jahr ein Jahreskalender erstellt werden, der nach Rennen und Veranstaltungen unterscheidet, einschließlich der Lärmkategorie. Der Lärm ist der größte Streitpunkt: AMC Genk muss die Lärmstandards strikt durchsetzen, mit einer Messstation 7,5 Meter von der Rennstrecke entfernt, die alle Überschreitungen automatisch aufzeichnet. Der Grenzwert liegt bei 101 dB; Verstöße müssen die Strecke sofort verlassen, und alle Messdaten müssen online veröffentlicht werden.

Provinzvorstandsmitglied Inge Moors (CD&V) betont, dass das Projekt von Experten und einem Umweltverträglichkeitsbericht geprüft wurde. Laut der Provinz ist die Strecke wichtig für den Motocross-Sport in Limburg.

Der Umweltverband Limburg bedauert, dass keine verpflichtende Umstellung auf Elektromotoren vorgesehen ist und kritisiert die neue Lärmmessmethode, die noch nicht ausgereift sei. Er legt Berufung gegen die Genehmigung ein und hofft auf ein Eingreifen des zuständigen Ministers.

Genehmigungsbedingungen

  • Die Rennstrecke ist möglicherweise täglich außer dienstags geöffnet.
  • Maximal 20 Montage und Freitage pro Jahr für Schulungen, Probefahrten und Weiterbildungen.
  • Maximal 15 Spiele pro Jahr.
  • Die Fahrzeiten sind auf 8 bis 19 Uhr beschränkt.
  • Es muss ein Jahreskalender erstellt werden, in dem klar zwischen Wettbewerben und Veranstaltungen unterschieden wird und für jede Veranstaltung eine Lärmkategorie festgelegt ist.
  • Es besteht Sanierungsbedarf: Der Verein darf die Cafeteria und das Lager abreißen und durch einen Neubau, ein Lager mit Gründach und eine neue Autowaschanlage für bis zu zehn Fahrzeuge gleichzeitig ersetzen.
  • 7,5 Meter von der Rennstrecke entfernt gibt es eine permanente Lärmschutzkontrolle, die jede Überschreitung registriert; Fahrzeuge dürfen 101 dB nicht überschreiten.
  • Fahrer, die gegen Lärmschutzbestimmungen verstoßen, müssen die Rennstrecke sofort verlassen; alle Messungen und Verstöße müssen auf der Club-Website veröffentlicht werden.
  • Die Gültigkeit der Genehmigung ist unbefristet, gegen die Entscheidung kann jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung Berufung eingelegt werden.

Tekst: Danny Hermans
Fotos: Manu Jacques