13. Juni: Fahrer können per Stimmrechtsvertreter abstimmen!
Am 13. Juni finden vorgezogene Bundestagswahlen statt. An diesem Tag findet auch das zweite Rennen der MX Pro Series in Kester statt. Natürlich geht die schönste Veranstaltung Flanderns wie gewohnt weiter. Fahrer und Funktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimme durch Vollmacht abzugeben (Artikel 147bis Wahlgesetz). Dadurch kann der Bevollmächtigte für den Bevollmächtigten stimmen. Durch Anpassungen des Wahlrechts zwischen 2002 und 2009 wurde die Erteilung von Vollmachten erheblich gelockert.
Ab sofort kann jedem anderen Wähler eine Vollmacht erteilt werden. Jeder Wähler darf nur 1 Stimmrechtsvertreter erhalten. Das Vollmachtsformular ist einfach auszufüllen und es muss lediglich eine Bescheinigung beigefügt werden. Um die Vollmacht im Wahllokal des Vollmachtgebers ausüben zu können, muss der Bevollmächtigte am Tag der Abstimmung im Besitz des ausgefüllten und unterschriebenen Vollmachtsformulars mit dazugehöriger Bescheinigung, seines eigenen Einberufungsschreibens und seines Personalausweises sein .
Siehe unten:
- Vollmachtsformular
- Zertifikat für die Fahrer
- Urkunde für die Beamten
Bitte beachten Sie: Bei strenger Anwendung des Wahlrechts kann diese Bescheinigung nur vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Das BMB kann insoweit nicht als Arbeitgeber angesehen werden und daher nicht haftbar gemacht werden, wenn diese Bescheinigung von den zuständigen Behörden nicht anerkannt wird.
Bildnachweis: Ray Archer
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