Dopingsperre für James „Bubba“ Stewart?
Es liegt schon eine Weile in der Luft und jetzt ist es passiert. Die FIM hat endlich eine Entscheidung bezüglich des positiven Doping-Urintests von James „Bubba“ Stewart getroffen. Der Yoshimura Suzuki-Pilot wurde nach dem Supercross-Rennen in Seattle positiv auf Amphetamine getestet. Nach Angaben des Stewart-Lagers könnten diese von den ADHS-Medikamenten herrühren, die der ehemalige Champion einnimmt. Allerdings lagen der Aufsichtsbehörde USADA (United States Anti-Doping Agency) die notwendigen Rezepte und Zertifikate für dieses Medikament nicht vor. Diese „Unaufmerksamkeit“ kommt nun teuer zu stehen, denn die FIM hat eine 16-monatige Sperre für James Stewart ausgesprochen. Diese beginnt jedoch rückwirkend ab dem 12. April 2014 und läuft bis zum 11. August 2015, XNUMX:XNUMX Uhr.
Damit liegt die gesamte Saison 2015 des afroamerikanischen Motocross-Piloten in Trümmern. Aus der Pressemitteilung von Yoshimura Suzuki können wir jedoch schließen, dass sich das Stewart-Lager auf ein Berufungsverfahren vorbereitet. Es scheint also, dass wir uns auf eine Seifenoper vorbereiten können, wie wir sie im Radsport schon mehrfach gesehen haben.
Entscheidung FIM CDI im Fall James Stewart, Jr.
Am 12. April 2014 hat Herr James Stewart, Jr. unterzog sich bei der Runde des Monster Energy AMA Supercross, einer FIM-Weltmeisterschaft, die im Century Link Field in Seattle, Washington, stattfand, einem von der FIM durchgeführten Anti-Doping-Test. Die von Herrn Stewart entnommene Urinprobe ergab das Vorhandensein einer verbotenen Substanz (Amphetamin) der Kategorie S6. Stimulanzien gemäß a) Nicht spezifizierte Stimulanzien und im Wettbewerb gemäß dem geltenden Anti-Doping-Code (CAD) der FIM verboten.Am 17. Juni suspendierte die FIM Herrn Stewart gemäß Artikel 7.6.1 CAD vorläufig mit Wirkung vom 20. Juni, bis die Entscheidung des CDI über die Begründetheit des Falls vorliegt. Seitdem ist Herr Stewart vorläufig von der Teilnahme an Wettbewerben ausgeschlossen. Der Fall wurde an das CDI verwiesen und Herr Anand Sashidharan aus Indien wurde vom Direktor der Internationalen Richterkommission (CJI) zum CDI-Einzelrichter ernannt, um den Fall zu verhandeln.
Unter Berücksichtigung von Artikel 8.1.1 CAD und Artikel 3.3.2 der Disziplinar- und Schiedsgerichtsordnung der FIM wurde Herr Stewart am 23. Oktober 2014 während einer Anhörung im Best Western Hotel in Chavannes-de-Bogis, Schweiz, vom CDI angehört.
Das CDI hat nun seine Entscheidung erlassen. In der Sache kam das CDI zu dem Schluss, dass es unbestreitbar sei, dass Herr Stewart einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2.1 CAD begangen habe, in dem es insbesondere heißt: „Es ist die persönliche Pflicht jedes Fahrers, dafür zu sorgen, dass keine verbotene Substanz in seinen Körper gelangt.“ ihr Körper(…)". Das CDI stellte außerdem fest, dass dies der erste gegen Herrn Stewart festgestellte Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen war.
Unter Berücksichtigung aller vorgelegten Beweise kam das CDI zu dem Schluss, dass Herr Stewart nach Abwägung der Wahrscheinlichkeiten festgestellt hatte, wie die verbotene Substanz in seinen Körper gelangt war. Dementsprechend konnte der Richter Artikel 10.5.2 des CAD anwenden. Unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Berücksichtigung des Ausmaßes an Verschulden und Fahrlässigkeit von Herrn Stewart kam der CDI-Einzelrichter zu dem Schluss, dass die angemessene Sanktion, die gegen Herrn Stewart verhängt werden sollte, eine Sperre von 16 (sechzehn) Monaten sei. Das CDI entschied außerdem, dass der Zeitraum der Sperre am 12. April 2014 (Datum der Probenentnahme) beginnen würde. Folglich wurde die gegen Herrn verhängte Sperre verlängert. James Stewart endet am 11. August 2015 um Mitternacht.
Gemäß Artikel 10.8 des CAD entschied das CDI, dass Herr Stewart nach der Entnahme der Probe (2014. April) von allen Wettbewerben, an denen er teilgenommen hat (einschließlich der vier Runden der nationalen Lucas Oil AMA Pro Motocross Series 12), disqualifiziert wird 2014) und alle Ergebnisse, die er in diesen Wettbewerben erzielt hat, werden annulliert, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, einschließlich des Verlusts aller Medaillen, Punkte und Preise. Die FIM wird daher die Rangliste des Monster Energy AMA Supercross 2014, einer FIM-Weltmeisterschaft, entsprechend ändern.
Eine Berufung gegen die Entscheidung des CDI kann von den Parteien innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der CDI-Entscheidung gemäß Artikel 13.6 der FIM Anti 2014 beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne (Schweiz) eingelegt werden -Doping-Code.
Die vollständig begründete Entscheidung wurde Herrn Stewart am 12. Dezember 2014 mitgeteilt und wird zu gegebener Zeit auf der FIM-Website veröffentlicht.
Quelle: fim-live.com
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Text: Matthias Van Eeckhoven – Foto: Suzuki-Racing.com
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