Airbag-Kriege: Dainese siegt gegen Alpinestars
Auf der Suche nach einem besseren Schutz für Motorradfahrer beschäftigen sich verschiedene Hersteller schon seit Längerem mit Anwendungen der Airbag-Technologie. Eine Schutzweste, die bei einem schweren Unfall nur dann aufgeblasen wird, wenn es nötig ist, ist in der MotoGP schon seit einiger Zeit üblich. Auch an Anwendungen für Offroad-Fahrer wird weiter gearbeitet.
Sowohl Dainese als auch Alpinestars bieten seit einigen Jahren auch Produkte zum Verkauf an, die mit dieser Airbag-Technologie ausgestattet sind. Aufgrund der enormen Investitionen und der Komplexität dieser Produkte mangelt es beiden Marken an vertraulichen technischen Informationen. Gestern erhielten wir jedoch eine bemerkenswerte Pressemitteilung von Dainese. Schließlich liefert sich die italienische Marke einen harten Rechtsstreit mit den Konkurrenzkollegen aus Asolo. In Deutschland hat das Oberlandesgericht München gegen Alpinestars wegen einer Verletzung des D-Air-Patents von Dainese entschieden.
Diese Technologie ist entscheidend für die Entwicklung neuer Schutzmaßnahmen für alle Actionsportarten. Es wird interessant sein zu sehen, wie diese Geschichte weitergeht!
Nachfolgend finden Sie die vollständige Pressemitteilung:
München, Deutschland, 7. Februar 2019 – Nach einem langen Rechtsstreit ist das Oberlandesgericht München (nach der erstinstanzlichen Entscheidung in München im August 2017) zu einem endgültigen Urteil gelangt. Die von Alpinestars hergestellte und vermarktete Airbag-Weste Tech-Air™ Street (für den Straßengebrauch) und die Airbag-Weste Tech-Air™ Racing (für den Einsatz auf der Rennstrecke und auf der Straße) verletzen das europäische Patent EP 2 412 257 B1 von Dainese.
Dieses Urteil kommt, nachdem das deutsche Bundespatentzentrum Anfang 2017 entschieden hatte, dass Alpinestars gegen die D-Air-Technologie von Dainese verstoßen habe. Gegen diese Entscheidung hatte Alpinestars Berufung eingelegt. Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München in dieser Klage kann nur vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Das Oberlandesgericht München entschied in den Kernfragen des Rechtsstreits zugunsten von Dainese und erließ folgende einstweilige Verfügung:
1) Das Verbot für Alpinestars, die Tech-Air™ Street Airbag-Westen und Tech-Air™ Airbag-Westen in Deutschland zu vermarkten;
2) Alpinestars wird angewiesen, solche Westen zurückzurufen, die Alpinestars seit dem 1. Juli 2015 geliefert hat und die sich noch im Besitz gewerblicher Kunden in Deutschland befinden.
3) Entschädigung an Dainese für alle Schäden, die durch den Verkauf der patentverletzenden Westen in Deutschland seit dem 1. Juli 2015 entstanden sind.
Diese Entscheidung ist ein großer Sieg für Dainese in einem intensiven Rechtsstreit gegen Alpinestars in Italien, Deutschland, Großbritannien und Frankreich.
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