Antwort von Alpinestars im Airbag-Streit
Letzten Freitag veröffentlichte Dainese eine Pressemitteilung über eine wichtige Aussage eine Patentklage mit Alpinestars. Das Münchner Gericht hat entschieden, dass das Tech-Air-System von Alpinestars das Patent EP2412257B1 von Dainese verletzt. Ähnliche Klagen laufen auch in anderen Ländern.
Diese Woche war Alpinestars an der Reihe. Im Gegenzug veröffentlichte die italienische Marke eine Pressemitteilung, in der sie ihre Seite der Geschichte darlegte. Alpinestars gibt zudem zu verstehen, dass man den Rechtsstreit um die Patente nicht aufgibt und über die nächsten Schritte nachdenkt.
Pressemitteilung Alpinestars:
Am 7. Februar 2019 entschied das Oberlandesgericht München, dass die Tech-Air®-Weste von Alpinestars das Patent EP 2 412 257 B1 von Dainese S.p.A. verletzt. verstößt.
Alpinestars möchte klarstellen, dass es bei dieser Aktion nie um den Kern der Alpinestars Tech-Air®-Technologie ging. Zu keinem Zeitpunkt, weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart, gab es irgendwelche Klagen oder Patentverletzungen im Zusammenhang mit der elektronischen Verwaltung, dem Algorithmus oder dem Bereitstellungsmechanismus oder einer anderen Komponente, die in der völlig einzigartigen und fortschrittlichen Tech-Air®-Technologie des Unternehmens Alpinestars verwendet wird.
Darüber hinaus ist diese Aussage auf den deutschen Markt beschränkt. Andere Gebiete innerhalb Europas oder des globalen Marktes, in denen Tech-Air® im Alpinestars-Händlernetz erhältlich ist, sind davon nicht betroffen.
Dainese hatte ursprünglich mutmaßliche Verstöße gegen drei Patente in Deutschland angeprangert. Keiner der Verstöße bezieht sich auf die Tech-Air®-Technologie: Eine Beschwerde bezüglich des Patents EP 22 2016 2 wurde von Dainese am 373. Dezember 188 zurückgezogen, nachdem dieses Patent vom Europäischen Patentamt widerrufen worden war. Die beiden anderen Patente wurden in Deutschland angefochten. Die zweite, EP 2 373 190, die nur einige spezifische Merkmale des in der Tech-Air®-Weste verwendeten Airbags betrifft, wurde am 15. Mai 2018 vom deutschen Bundespatentgericht in vollem Umfang zurückgewiesen. Dainese legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Die dritte, EP 2 412 257 B1, betrifft die allgemeine Installation einer aufblasbaren Airbagstruktur in einer „Tasche“ eines Kleidungsstücks mit elastischen Einsätzen. An diesem Punkt wurde der Patentverletzungsanspruch von letzter Woche bestätigt. Sobald das Gericht das schriftliche Urteil veröffentlicht, wird Alpinestars diese Details prüfen, bevor es über die nächsten Schritte entscheidet.
Alpinestars weist darauf hin, dass gegen die Gültigkeit dieses Patents (EP 2 412 257 B1) Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt wurde.
Wie in diesem Rechtsverfahren immer wieder dargelegt, respektiert Alpinestars die geistigen Eigentumsrechte Dritter und erwartet dasselbe im Hinblick auf seine eigenen geistigen Eigentumsrechte. Die hochinnovativen Tech-Air®-Produkte von Alpinestars basieren auf jahrelanger interner Forschung und Entwicklung, die von unserem eigenen Team branchenführender Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter durchgeführt wird.
Seit Beginn des Tech-Air®-Projekts im Jahr 2001 besteht das Ziel darin, mit den fortschrittlichsten Schutzinnovationen frei zu fahren. Das Ergebnis ist eine fortschrittliche und leistungsstarke Technologie. Tech-Air® ist der weltweit erste Airbag, der vollständigen Oberkörperschutz in einer übertragbaren Weste bietet und über ein völlig unabhängiges elektronisches Managementsystem verfügt, das unabhängig von externen Geräten (Sensoren oder GPS) ist, um die Unfallerkennung und das vollständige Aufblasen der Frontairbags zu ermöglichen um den ersten Aufprall zu gewährleisten, einschließlich doppelter Aufladung für die Rennstrecke und Geländetauglichkeit, wie bei der Rallye Dakar 2019 demonstriert.
Die Tech-Air®-Produkte von Alpinestars leisten einen innovativen Beitrag zur erhöhten Sicherheit von Motorradfahrern.
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