Technische Inspektion von Motorrädern: Belgien beantragt eine Ausnahmeregelung
Wird in der Europäischen Union bald eine regelmäßige technische Inspektion für Zwei- und Dreiräder Pflicht? Dieses Thema wird seit Monaten in der kleinen Welt der Motorradfahrer diskutiert, in der die Maßnahme alles andere als einhellig befürwortet wird. Darunter auch Enduro-Fahrer, deren angemeldete Maschinen grundsätzlich alle zwei Jahre einer technischen Überprüfung unterzogen werden müssen.
Die europäische Richtlinie sieht die Umsetzung dieses technischen Inspektionssystems durch die Mitgliedstaaten ab Januar 2022 vor. Die Frist rückt näher. Es wurden viele Stimmen laut, die die Gültigkeit dieser Maßnahme bestritten. Dies leitet sich direkt aus dem ab, was für Vierräder gemacht wird, was aber nach Ansicht vieler Motorradfahrerverbände für Motorräder letztlich irrelevant ist. Der Grund dafür ist, dass weniger als 1 % der Unfälle mit einem Motorrad auf einen technischen Defekt der betreffenden Maschine zurückzuführen sind.
Der mechanische Zustand von Motorrädern, auf den Besitzer im Allgemeinen große Aufmerksamkeit richten, weil ihre persönliche Sicherheit auf dem Spiel steht, würde daher im Vergleich zum Straßenzustand, den Fähigkeiten des Fahrers oder seiner Ausrüstung nur eine untergeordnete Rolle spielen Anzahl der registrierten Unfälle und deren Schwere.
Belgien sucht wie viele andere europäische Länder nach einem Kompromiss
Frankreich hat auf Druck zahlreicher Motorradfahrerverbände die EU bereits um eine Ausnahmegenehmigung von der Anwendung der Richtlinie im kommenden Januar gebeten. Es ist auch bekannt, dass in den kommenden Wochen ähnliche Anfragen aus anderen Mitgliedstaaten erwartet werden. Auch Belgien stellt bei den europäischen Behörden einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Das Kabinett von Minister De Bue plant, diese neue Maßnahme nur teilweise anzuwenden. Es wird keine systematische regelmäßige Inspektion geben, sondern eine Pflicht, die auf den Weiterverkauf des Fahrzeugs oder den Eintritt eines Unfalls beschränkt ist. Dies geschieht mit dem Ziel, den Verbraucher zu schützen. Eine Maßnahme, die von den drei Regionalregierungen einstimmig unterstützt würde.
Die Maßnahme der teilweisen Anwendung der Richtlinie muss von Europa akzeptiert werden. Es sieht so aus, als ob unser Land nicht wie eigentlich geplant bis Januar 2022 bereit sein wird. Die Maßnahme gilt nur für Maschinen mit mehr als 125 cm³.
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